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Reglement

  • Versicherung ist Sache der Teilnehmer
  • Teilnahmeberechtigt sind „nur“ PLAUSCH-Schwinger:

Jene Schwinger, die im Alter von 1 bis 15 eine Lizenz hatten oder haben sind zum Plauschschwingfest teilnahmeberechtigt. Jene Schwinger, die ab dem Alter 16 eine Lizenz hatten oder haben, sind nicht teilnahmeberechtigt. Wer also bei seinem 16. Geburtstag im Besitz einer Lizenz war, ist nicht teilnahmeberechtigt. Diese Regelung gilt für sämtliche Kategorien. Ab dem Jahrgang 2007 zählt man in der Austragung vom Jahr 2023 zur Kategorie der Erwachsenen.