Plausschwingfest 2019
Jene Schwinger, die im Alter von 1-15 eine Lizenz hatten oder haben sind zum Plauschschwingfest teilnahmeberechtigt. Jene Schwinger, die von 16-99 eine Lizenz hatten oder haben, sind nicht teilnahmeberechtigt. Wer also bei seinem 16. Geburtstag im Besitz einer Lizenz war, ist nicht teilnahmeberechtigt. Diese Regelung gilt für sämtliche Kategorien. Ab dem Jahrgang 2003 zählt man in dieser Austragung des Plauschschwingfestes zur Kategorie der Erwachsenen